§11 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins und findet jährlich statt. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von vier Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen und vom Präsidenten oder in Vertretung vom Vizepräsidenten geleitet.
Der Vorstand kann darüber hinaus bei Bedarf außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Er ist dazu veranlasst, wenn diese Mitgliederversammlung von mindestens 1⁄4 der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung beantragt wird.
Die Einberufung erfolgt in schriftlicher Form. Die Zusendung mittels elektronischer Medien ist zulässig.