§9 Aufgaben des Vorstandes
Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte sowie die Verwaltung des Vereinsvermögens.
Er ist verantwortlich für die Einhaltung der satzungsgemäßen Ziele. Der Vorstand verantwortet die Herausgabe von Veröffentlichungen des Vereines. Beschlussfähig ist der Vorstand, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen, jährlich mindestens jedoch zweimal. Der Präsident beruft die Sitzung ein. Über die Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Präsidenten zu unterschreiben ist.
Der Vorstand kann für sich selbst eine Geschäftsordnung erlassen. Er beschließt die Richtlinien für die Erreichung der Vereinszwecke, bereitet die Mitgliederversammlung vor und entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluß von Mitgliedern.