§8 Der Vorstand des Vereins
Den Vorstand bilden:
• der Präsident,
• zwei Vizepräsidenten,
• der Schriftführer,
• der Kassenwart,
• Ehrenpräsidenten für den Fall einer Wahl.
Ehrenpräsidenten können auf Vorschlag des Vorstandes oder von mindestens drei Mitgliedern direkt von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Vorstandsmitglieder können nur natürliche Personen werden. Benennt ein juristisches Mitglied eine natürlich Person als seinen Vertreter, so ist dieser für die Zeit der Benennung auch wählbar. Die Benennung bedarf der Schriftform.
Die Amtsdauer der von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder des Vorstandes beträgt zwei Jahre und endet mit der Neuwahl des Vorstandes.
Scheidet ein gewähltes Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kooptiert der Vorstand bis zum Zeitpunkt der nächsten Mitgliederversammlung ein Vereinsmitglied und regelt die Aufgabenverteilung. Wiederwahlen sind möglich.